Informationen zu Feinstaubplaketten und Nachrüstsystemen | |||
Fahrverbote und Umweltzonen
In Zukunft wollen einige Kommunen und Städte zur Verbesserung der Luftqualität
in besonders feinstaubgefährdeten Zonen für bestimmte Kraftfahrzeuge Fahrverbote erlassen.
Kraftfahrzeuge, die nicht mit einer entsprechenden Umweltplakette bzw. Feinstaubplakette
gekennzeichnet sind, dürfen diese Zonen nicht befahren.
Wo sind überall Umweltzonen eingerichtet worden?
Nähere Informationen zu den Umweltzonen in Deutschland erfahren Sie beim Umweltbundesamt.
Gibt es Ausnahmen von den Verkehrsverboten der
Umweltzone?
Ja, es gibt generelle Ausnahmen und Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall, die zu beantragen sind.
siehe → Generelle Ausnahmen → Ausnahmegenehmigungen Feinstaubplaketten
Um diesen Fahrverboten zu entgehen, können Fahrzeughalter eine Feinstaubplakette beschaffen und auf
ihrem Fahrzeug anbringen. Ob und in welcher Farbe eine Feinstaubplakette für ein Fahrzeug erhältlich
ist, hängt vom Emissionsverhalten des Fahrzeugs und einem ggf. nachgerüsteten emissionsvermindernden
System ab. Innerhalb einer vierstufigen Skala der entsprechenden Schadstoffgruppen
(keine Plakette bzw. rote, gelbe oder grüne Plakettenfarbe) kennzeichnet eine grüne Plakette
Kraftfahrzeuge mit den niedrigsten Schadstoffemissionen.
Welche Plakette bekommt mein Fahrzeug?
Die Zuordnung der Plaketten zu einem Fahrzeug ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer,
die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist und ggf. aus der Zertifizierung der Partikelfilternachrüstung.
Wo bekomme ich die Plakette und was kostet sie?
Die Plakette kann u. a. an den Prüfstellen von TÜV/DEKRA erworben werden und kostet ca. 5 Euro incl. Mwst..
Wo wird die Plakette angebracht?
Die Plakette ist von innen an der Frontscheibe gut sichtbar anzubringen. Wir empfehlen dazu den unteren rechten Bereich der Beifahrerseite.
Werden bereits erfolgte Änderungen an meinem Fahrzeug bei der Anzeige und Auflistung berücksichtigt?
Nein, vorangegangene Änderungen werden bei der Zuordnung in die einzelnen Schadstoffgruppen nicht berücksichtigt.
Die Anzeige der jeweiligen Schadstoffgruppe erfolgt auf Grundlage des serienmäßigen Emissionsverhaltens des entsprechenden Fahrzeuges. Über die eingegebenen Fahrzeugschlüsselnummern wird dieses aus dem hinterlegten KBA-Datensatz ermittelt. Falls durch einen vorangegangenen Einbau eines Nachrüstsystems (z.B. Aufrüst-Kat/KLR) sich bereits das Emissionsverhalten verbessert hat und daraufhin die Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren korrigiert wurde oder letzteres auf Grundlage einer Herstellerbescheinigung erfolgte, bleibt dies bei der angezeigten Zuordnung unberücksichtigt. Die Einstufung in eine Schadstoffgruppe muss dann anhand der aktuellen Emissionsschlüsselnummer laut Zuordnungstabelle zur 35. BImSchV erfolgen. Dabei kann Ihnen ein Sachverständiger von TÜV/DEKRA vor Ort in Ihrer Region behilflich sein.
Was gilt für ausländische Fahrzeuge?
Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen zum Durchfahren einer Umweltzone grundsätzlich eine Plakette.
Diese Plaketten gibt es jedoch nur in Deutschland, nicht im Ausland. Der Nachweis des Emissionsverhaltens für ausländische Fahrzeuge und damit die Zuordnung zu einer der Schadstoffgruppen ist im § 6 der Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) geregelt. Voraussetzung für die Zuordnung ist die Vorlage von entsprechenden Fahrzeugdokumenten. Ist aus den vorgelegten Fahrzeugpapieren erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug im europäischen Ausland zugelassen wurde, kann die Einstufung gemäß Anhang 2 der Kennzeichnungsverordnung ("Zuordnungstabelle") erfolgen. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges. Nachrüstsysteme
Zur wirksamen Nachbehandlung der Schadstoffemissionen von Diesel- und Benzinfahrzeugen wurden verschiedene
Systeme entwickelt:
Wo bekomme ich ein Nachrüstsystem? Wer rüstet mein Fahrzeug nach?
Nachrüstsysteme können u. a. bei Werkstätten, im Zubehörhandel oder direkt beim Hersteller von Nachrüstsystemen erworben werden.
Eine Nachrüstung ist eigentlich in jeder Kfz-Werkstatt möglich. Um zusätzlich Wege zu vermeiden, empfehlen wir, sich an eine Werkstatt mit AU-Berechtigung zu wenden.
Wie ist der Werdegang nach erfolgter Umrüstung?
Falls der Einbau durch eine Werkstatt ohne AU-Berechtigung oder durch "Do it Yourself" erfolgte, muss das Fahrzeug anschließend durch einen Sachverständigen durch TÜV/DEKRA begutachtet werden Steuerliche Förderung
Der Gesetzgeber hat die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten Dieselpartikelfiltern beschlossen.
Das Gesetz sieht einen einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines wirksamen Filters rückwirkend
vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2006 zugelassen wurden, vor.
Halter von Fahrzeugen ohne Dieselpartikelfilter, müssen vom 1. April 2007 an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. Durch die Nachrüstung anderer emissionvermindernder Systeme können gegebenenfalls auch bessere Schadstoffklassen mit einem entsprechenden Steuervorteil erreicht werden. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie bei Ihren Sachverständigen von TÜV und DEKRA.
Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren:
Grundsätzlich kann jeder bei seiner zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Genehmigung hängt von der Beurteilung des Einzelfalls der Behörde ab. Eine erteilte Ausnahmegenehmigung bezieht sich meistens nur auf eine einzelne Umweltzone.
Die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Ausnahme vom Durchfahr-Verbot einer Umweltzone werden durch entsprechende Luftreinhaltepläne festgelegt. Dabei wird unterschieden zwischen:
Für die Erteilung der Genehmigung müssen mindestens folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
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